Mutmaßlicher Spion aus Büro von Krah wollte für BND arbeiten

26.04.2024 11:27

Berlin (dpa) - Der wegen mutmaßlicher Spionage für China verhaftete
Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah hat vor
einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu
arbeiten. Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit
mit Jian Guo nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur damals
jedoch ab. Später wurde der Mann dem Vernehmen nach beim sächsischen
Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht zum Zuge kam
- auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt. Über die erfolglosen

Bewerbungen von Jian Guo, von dem sich Krah inzwischen getrennt hat,
hatten zuvor die ARD berichtet.

Der am Montagabend festgenommene Verdächtige ist inzwischen in
Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet auf Agententätigkeit für einen
ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall. Laut
Generalbundesanwalt soll der Mitarbeiter Informationen aus dem
EU-Parlament weitergegeben haben. Krah ist Mitglied in den
Ausschüssen für internationalen Handel, sowie in den Unterausschüssen

für Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung. Außerdem ist er
Teil der Delegation für Beziehungen zu den USA. Die AfD zieht mit ihm
als Spitzenkandidat in den Europawahlkampf. 

Abgeordnete genießen sowohl im Europäischen Parlament als auch im
Bundestag große Freiheit bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter. Eine
Sicherheitsüberprüfung, in die auch der Verfassungsschutz einbezogen
wird, gibt es für Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten dann, wenn
sie in Ausschüssen Zugang zu Informationen erhalten sollen, die als
Verschlusssache eingestuft sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz
warnt deutsche Abgeordnete immer wieder vor Risiken der Spionage und
Einflussnahme. Im Juli 2023 gab es etwa einen Hinweis des
Inlandsgeheimdienstes an Politik und Verwaltung, in dem es um
Methoden der Kommunistischen Partei Chinas zur Beeinflussung und
Informationsbeschaffung ging.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft in Zusammenhang mit
möglichen Zahlungen aus Russland und China Ermittlungen gegen Krah.
Die Vorermittlungen dienen der Prüfung, ob sich überhaupt ein
Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer
Abgeordnetenbestechung ergibt. Sollte sich ein Anfangsverdacht
erhärten, könnte in der Folge ein förmliches Ermittlungsverfahren
eingeleitet werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass das
EU-Parlament, dem Krah angehört, zuvor dessen Immunität aufhebt. Krah
selbst bestreitet jedes Fehlverhalten.